23.10.2014 03:43



Maximilian Bähring
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Maximilian Bähring  Hölderlinstraße 4 D-60316 Frankfurt a.M.

Amstgericht Frankfurt a.M. mittels der
Pforte der Generaltstaatsanwaltschaft
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.


Frankfurt a.M., den 22. Oktober 2014


ehemalige Nachbarin aus Appartement 20, Freundin des ?Würgers? vom 23. 10. 2014
unter anderem Einschüchterung von Zeugen/Bedrohung ? hier war es Hausfriedensbruch


Ich beantrage hiermit ein Näherungsverbot gegen den ?Würger? und dessen Freundin auf dem Wege der einstweiligen Anordnung.

Ich möchte nicht in ständiger Angst leben müssen beim Verlassen meiner Wohnung Opfer neuerlicher Erwürgeattacke oder Bedrohung zu werden.

Der ?Würger?, der Untermieter der früheren Hauptmieterin aus Appertement 20, der Wohnung unter mir, hatte mich fast umgebracht as er eines nachts alkoholisiert bei mir klingelte, und, sobald ich die Tür geöfffnet hatte, mit beiden Händen an meien Hals ging, mich gegen das Türblatt drückte das sich nach innene gegen die Wand im Flur meiner Wohnung hin geöffnet hatte und mir in etwa anderthalb  Minuten lang am Hals würgend die Luft wegdrückte, bis seine Frendin von unten das Treppenhaus heraufkam kam und ihn von mir wegzog. Der ganze Vorgang liegt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M., Herrn Oberstaatsanwalt Dr. König.

Schon in der Vergangehneit war es zu massiven Schlägereien im Treppenhaus vor Appartement 20 gekommen bei denen der Würger udd er Ex-Freund der Nachbarin involviert waren, dem Lärm nach zu urteilen im Rahmen einer Geburtstagsfeier. Hierbei gab es auch einen größern Polizeieinsatz.

Mein Vermiter, herr M* R* hat der Frau inzwischen gekündigt und sie ist wohl auch wegggezogen. Trotzdem meine ich den Mann hier wieder gesehen zu haben.

Daher beantrage ich nach dem Gewaltschutzgesetzt eien Näherungsverot gegen die beiden.


Gru&SZlig;
 
(Maximilian Bähring)


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