27.11.2016 05:03

Notwehr mit Pfefferspray als minimalinvasivste abwehrmöglichkeit (man muß ja nur aus dem Sprühebel weglaufen wenn man nicht ?verletzt? werden will) gegen eine auf einen einprügelnde Angreiferin fällt jetzt nicht merh unter Notwehr, das unter gefährliche Körperverletzung!

Ein Anwalt der dem gerichts chriftklich gibt ihm sei der BRAGO/RVG Satz zu wenig und er könne für das Geld nicht arbeiten behält sein pflichtamdat auch wenn er allein für das anofordern von Akten 2 Monate benötigt udn das auch shcon alles ist was er seit Mitte Juli im Verfahren an Verteidigung gemacht hat.

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Rechtsanwalt Haußmann hat nicht promoviert.

Zwar ist erkennbar daß es um einen Widerspruch gegen die Verfügung des Vorsitzenden Richters der 30. Großen Strafkammer geht, aber asncheiend trägt meine Beschwerde kein Datum.

Wenn der Verteidiger meint er könne nunmal nichts tun wenn er nicht neben dem Salär aus der Staatskasse her zusätzliches Geld bekäme, der Fall wäre ihm zu umfangreich, und würde er das genauso sorgfältig bearbeiten wie  im Rahmen einer  Zusatzhonorarvereinbarung/-zahlung, dann wäre das für ihn, den Anwalt, so wörtlich ?existenzvernichtend? weil er dann zwo Wochen lang nur mit meiner Sache beschäftigt wäre, wenn er sie denn ordentlich mache ? (und er könne dann in dieser Zeitspanne seine Kanzlei hinsichtlich der Annahme oder Bearbeitung weiterer Mandate so wörtlich ?dichtmachen?) - und dies also die 14tägige Tätogkeit ihm vom Staat nicht bezahlt werde, dann soll das KEIN INDIZ dafür sein daß er hier hochoffizeill ANKÜNDIGT als Pflichteverteidiger QUALITATIV SCHELCHTER ZU ARBEITEN als als Wahlverteidiger der ein Zusatzhonorar bekommt?

Wenn Rechtsanwlt Haußmann mir ? seinem WEHRLOSEN OPFER - mehrfach schriftlich droht das Mandat niederzulegen ? MIT DER FLGE ICH GÄNZLICH UNVERTEIDGT BLEIBE - wenn ich ihn darauf hinweise daß er außer die Akte anzufoderen und um Geldzahlunge zu bitten überhaupt keinerlei Tätigkeit enfaltet hat, dann ist das also mein Antrag daraufauf den Pflichtverteidiger zu entlassen udn nicht seine Drohung mich im regen setehn zulassen?

Wenn ich darauf hinweise bin ich ?VERSTÄNDIGER UND VERNÜNFTIGER? Angeklagter mehr?

Udn wenn ich die vorwürfe damit untermauere daß ich als BEWEIS gleich mehrer Emails zwischen mir und dem Anwalt beifüge in denen er droht das Mandat niederzulegen oder gar ankündigt das Mandat niederzulegen und in denen es außerdem um permanente Nachforderungen von zusätzlcihen Honoraren geht dann sind das allenfalls pauschale  Vorwürfe?

Wenn am 26. Juli 2016 akten angeofdert werden und diese erst am 25. September 2016 eingehen also zwo Moante Zeit ungenutzt verstreichen dann nennt das Gerichtdas wirklich ZEITNAH? Geht das jetz tlos wie beim Familiengericht wo man meint nach mehr als 16 (in Worten: sechzehn jahren) sorgerechts-verweigerung und Umgangsvereitelung käme es auf den atg sowieso nicht mehr an und außerdem könne man jetzt auch nichts mehr machen auch wenn man selbst ALS GERICHT an diesen Verzögerungen alleinschuld ist ? auch das ist ein ?allgemeienr Vorwurf? und nicht mit Fakten untermauert daß das Aktenanfordern EWIG dauert?

Der Anwalt bekommt immerhin Akten. Wenn cih mal welche haben will muß ich dafür den 5-fachen gebührenstaz berappen.

Ich stelle fest es beim OLG nicht mit einem vernünftigen zum rationalen denken befähigten Gericht zu tun zu haben (BGH NStZ 2004, 632).

Wenn ich aus Verwzeifelung drei Suizidversuche unternhem weild er anwalt miich druch ncihtverteidigen erneut den Guatchterna uszustezen droht die mich in der Veragngenheit GEFOLTERT haben dann hätte der Anwlt da chst egegn machen können ? wie etwa nach 14 Tagen anchfassenw o die akten beleuebn?

Und ? der Gipfeel ? wennd er anwalt sein Mandat niederlegenw ill bedeute daß nciht daß er die absichte rklärt hat für seinen Mandanten nichts mehr tunzu wollen?

Die agnez republik lacht sich ja schon tot über dei Pflichtverteidgerwechsel der Beate Zschäpe aber sie stzen hier noch eien drauf. 


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